Wie in jedem Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen der Samtgemeinde nicht erlaubt. Zum Schutz vor Bränden und zur Sicherheit von Mensch und Tier gilt insbesondere ein Verbot in der Nähe von reetgedeckten und brandempfindlichen Gebäuden sowie von Tiergehegen und Stallungen. Auch in diesem Jahr an Silvester dürfen diese Bereiche nicht für Feuerwerk genutzt werden. Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen der Allgemeinverfügung.