Hinweis zum Winterdienst in der Samtgemeinde Jesteburg | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Winterliche Verhältnisse - Pflicht der Anlieger:innen

Hinweis zum Winterdienst in der Samtgemeinde Jesteburg

Der starke Schneefall der vergangenen Tage hat zu winterlichen Straßen- und Wegeverhältnissen geführt. In diesem Zusammenhang erreichen die Samtgemeinde Jesteburg derzeit vermehrt Hinweise auf ungeräumte Gehwege und Seitenstraßen.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass gemäß der geltenden Verordnung die Räum- und Streupflicht für Geh- und Radwege sowie für Seitenstraßen grundsätzlich bei den jeweiligen Anliegerinnen und Anliegern liegt. Die Bauhöfe der Gemeinde sind nur für den Winterdienst auf den Straßen und den dazugehörigen Gossen zuständig.

Aktuelle Straßenreinigungsverordnung

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die ihnen obliegenden Flächen zeitnah von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte entsprechend zu streuen. Mit Ihrer Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in unserer Samtgemeinde.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

(Bericht: Samtgemeinde Jesteburg)