Straßenreinigung und Winterdienst - Wichtiger Hinweis an alle Anliegerinnen und Anlieger | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Gemeinsam für sichere Wege und ein gepflegtes Ortsbild

Straßenreinigung und Winterdienst - Wichtiger Hinweis an alle Anliegerinnen und Anlieger

Die Straßenreinigung und der Winterdienst sind wichtige Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Sauberkeit innerhalb unserer Dorfgemeinschaft. Hierbei kommt auch den Anliegerinnen und Anliegern eine besondere Verantwortung zu.

Anliegerinnen und Anliegern werden gebeten, die ihnen nach der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Jesteburg obliegenden Pflichten gewissenhaft wahrzunehmen.

Straßenreinigung

Gehwege und die an das Grundstück angrenzenden Flächen (Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen sowie Sickermulden und Straßengräben) sind regelmäßig, mindestens 14-tägig, von Laub, Unrat und sonstigen Verschmutzungen freizuhalten. Sofern ein Bedarf besteht, ist die Reinigung in kürzeren zeitlichen Abständen durchzuführen. Insbesondere bei stärkerem Laubfall ist auf eine regelmäßige Reinigung zu achten, damit Gehwege sicher und ohne Behinderungen genutzt werden können.

Winterdienst

Bei Schnee und Eis sind die erforderlichen Räum- und Streumaßnahmen rechtzeitig durchzuführen. Gehwege müssen von Schnee und Eis befreit und bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln behandelt werden.

Die Reinigung muss werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr durchgeführt sein. Das Schneeräumen und Streuen ist bis 20:00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen. Fußgängerüberwege und Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m sind ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Wenn Gehwege nicht vorhanden sind, ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. In den Straßenräumen mit einem niveaugleichen Fußgängerbereich ist an den jeweiligen Rändern verlaufend – ein ausreichend breiter Streifen von durchgängig mindestens 1,50 m zu räumen. Fahrbahnen müssen bis zur Fahrbahnmitte freigehalten werden.

Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Eine wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Winterdienst sind ausreichend freie Verkehrsflächen. Fahrzeuge sollten daher so abgestellt werden, dass Räum- und Streufahrzeuge sowie gegebenenfalls Rettungsfahrzeuge nicht behindert werden.

Bitte bedenken Sie auch, dass Schnee nicht einfach auf die Fahrbahn oder auf bereits geräumte Gehwege geschoben werden sollte, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.

Verantwortung und gegenseitige Unterstützung

Die Erfüllung der Reinigungs- und Winterdienstpflichten dient nicht nur der Einhaltung bestehender Vorschriften. Sie trägt vor allem zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger bei.

Besondere Rücksichtnahme gilt gegenüber älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Familien mit Kindern. Wo eine eigenständige Durchführung des Winterdienstes nicht möglich ist, kann gegenseitige Unterstützung innerhalb der Nachbarschaft eine wertvolle Hilfe sein.

Wir bitten daher alle Anliegerinnen und Anlieger, ihren Verpflichtungen nachzukommen und gleichzeitig aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Bei wiederholter oder erheblicher Nichtbeachtung der bestehenden Pflichten können – abhängig von der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Jesteburg – ordnungsrechtliche Maßnahmen beziehungsweise weitere rechtliche Konsequenzen möglich sein.

Ein sauberes, sicheres und gepflegtes Dorf ist eine gemeinsame Aufgabe. Durch Verantwortungsbewusstsein, Rücksichtnahme und nachbarschaftliche Unterstützung leisten wir alle einen wichtigen Beitrag zu einem guten Miteinander in unserer Dorfgemeinschaft.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!