Achtung! Hier gilt die Leinenpflicht | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit muss in der Samtgemeinde Jesteburg an einigen Orten auf die Leinenpflicht geachtet werden.

Achtung! Hier gilt die Leinenpflicht

Zwischen dem 1. April und dem 15. Juli eines jeden Jahres liegt die Brut- und Setzzeit, in der zum Schutz der Wildtiere Hunde unter besonderer Aufsicht stehen. In Niedersachsen gilt in dieser Zeit pauschal Leinenpflicht in freier Landschaft. 

An dieses Zeitfenster und die damit verbundene Leinenpflicht wird jedes Jahr erneut erinnert - daher ist die Brut- und Setzzeit vielen Hundehaltern im Gedächtnis. 

Was einige anscheinend nicht wissen: Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit gilt mancherorts die Leinenpflicht - und zwar ganzjährig! 

Zum einen ist in § 8 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Jesteburg festgelegt, dass auf allen Friedhöfen der Samtgemeinde im gesamten Jahr eine Leinenpflicht gilt. 

In Landschafts- und Naturschutzgebieten, die im Folgenden genannt werden, gilt ebenfalls ganzjährig die Leinenpflicht: 

Laut Verordnung des Landkreises Harburg über das Landschaftsschutzgebiet "Klecker Wald und Umgebung", das sich auch rund um Bendestorf erstreckt, dürfen Hunde dort nicht frei laufen. Das ist besonders für Besucher des Märchenwanderwegs wichtig, da dieser komplett in dem Landschaftsschutzgebiet liegt. 

Darüber hinaus gibt es im Brettbachtal (u. a. am Kamerun-Bach) im Süden der Gemeinde Jesteburg sowie am Seppenser Bach und Steinbach zwischen Lüllau und Holm-Seppensen Landschaftsschutzgebiete, in denen Hunde ganzjährig an die Leine gehören. 

Zudem ist die Seeve auf ihrer gesamten Länge durch die Samtgemeinde Jesteburg ein Naturschutzgebiet. Auch hier gilt auf den Wegen am Ufer entsprechend eine Leinenpflicht. 

Eine Karte mit Natur- und Landschaftsschutzgebieten